Die Covered Bonds : ein Segen für Banken, aber auch für Investoren

Belgien
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Wie die meisten europäischen Länder hat sich auch Belgien seit dem 3. August 2012 mit einer Spezialregelung für die Covered Bonds ausgestattet und somit eine neue Finanzierungsquelle mit finanziell mehr vorteilhaften Bedingungen für die Kreditinstitute erschaffen. Das Gesetz vom 3. August 2012, welches einen gesetzlichen Rahmen für die belgischen Covered Bonds einführt (das „Gesetz“), ist das Ergebnis von den ab 2009 nach der Krise eingeleiteten, langwierigen Diskussionen zwischen dem Bankensektor und den belgischen Aufsichtsbehörden (Belgische Nationalbank (BNB) und FSMA).



Die vom Sektor erwartete Umsetzung des Gesetzes wurde nun durch die Verabschiedung des Königlichen Erlasses vom 11. Oktober 2012 ermöglicht.