Newsletter Immobilienrecht Neuerung im Altagsrecht

Schweiz

Schweizweit gibt es heute etwa 38'000 belastete Standorte, darunter zahlreiche Altlasten, die früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen könnten. Der Bund will dieses unliebsame Erbe kontinuierlich verringern – dies unter anderem durch eine stärkere Gewichtung des Verursacherprinzips.

Vor diesem Hintergrund wird per 1. Juli 2014 eine Bewilligungspflicht für den Verkauf von belasteten Standorten eingeführt. Bereits seit dem 1. November 2013 besteht zudem eine Pflicht zur Sicherstellung von Kosten für Massnahmen im Zusammenhang mit belasteten Standorten.

Der aktuelle CMS Newsletter Immobilienrecht beleuchtet die Kernpunkte dieser Neuerungen im Altlastenrecht und enthält praktische Hinweise im Hinblick auf den Verkauf von belasteten Standorten.