Wir freuen uns, Ihnen in dieser Ausgabe unseres Updates Banking & Finance wieder von interessanten und praxisrelevanten gesetzlichen Neuerungen, Gerichtsurteilen und Entwicklungen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit berichten zu können. Das seit Längerem historisch niedrige Zinsniveau führt dazu, dass sogenannte „Kapitalsammelstellen“ wie Versicherungen und Pensionsfonds nach alternativen Anlagemöglichkeiten suchen. Seit einiger Zeit treten in diesem Zusammenhang insbesondereVersicherungsunternehmen abseits klassischer Schuldscheindarlehen als Darlehensgeber in Erscheinung und stoßen damit in eine Finanzierungslücke, die durch den regulatorisch bedingten Rückgang von Bankfinanzierungen entstanden ist. Mit der Einführung der Möglichkeit, neben Banken auch Versicherungsunternehmen in ein Refinanzierungsregister als Übertragungsberechtigte einzutragen, wurde eine wichtige Erleichterung für die Praxis bei grundpfandrechtlich besicherten Darlehen geschaffen („Öffnung des Refinanzierungsregisters für Versicherungsunternehmen“ ). Ferner hat die BaFin unlängst einen Referentenentwurf zur Änderung der Anlageverordnung vorgelegt. In der Anlageverordnung ist detailliert festgehalten, wie das sogenannte „gebundene Vermögen“ eines Versicherungsunternehmens, das heißt das Vermögen, welches der Sicherung der Ansprüche der Versicherten für den Fall der Insolvenz des Versicherers dient und daher besonderen regulatorischen Anforderungen unterliegt, angelegt werden darf („Neue Vorgaben für Investitionen von Versicherern – Entwurf der Anlageverordnung veröffentlicht“). Angesichts des riesigen Volumens an Geldanlagen, welche ihren Anforderungen zu entsprechen haben, ist die praktische Relevanz der Anlageverordnung kaum hoch genug einzuschätzen.
Ein wichtiges Gerichtsurteil für die Sanierungs- und Restrukturierungspraxis hat das OLG Zweibrücken gefällt. Danach kann ein Insolvenzverwalter den Vollzug einer vor Insolvenzeröffnung zwar beschlossenen, aber noch nicht im Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung nicht erzwingen („Bewilligte Kapitalerhöhungen in der Insolvenz der Gesellschaft“). Im kapitalmarktrechtlichen Bereich mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Gerichte die Anforderung an die, insbesondere für Privatanleger, verständliche Darstellung wesentlicher Risiken in Anleiheprospekten anheben werden („Neuer Ansatz bei der Prospekthaftung für Anleihen?“).
Insbesondere im Retail Banking ist das sogenannte „Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder „AGB-Recht“ von großer Bedeutung. Der Bundesgerichtshof hat unlängst sehr hohe Anforderungen an das Vorliegen einer Inpidualabrede, die nicht den hohen Wirksamkeitsanforderungen des AGB-Rechts unterfällt, gestellt. Entscheidungsgegenstand war eine Vertragsklausel, die eine Verpflichtung eines Generalunternehmers zur Beibringung einer Bankbürgschaft vorsah, sowie die Auswirkungen von deren Unwirksamkeit auf die Durchsetzbarkeit der aufgrund der Vertragsklausel gestellten Bankbürgschaft („Durchschlagen eines Verstoßes gegen AGB-Recht im Generalunternehmervertrag auf die Bankbürgschaft“).
In dieser Ausgabe finden Sie ferner eine Analyse zum Einsatz von Direktverträgen und Eintrittsrechten im Rahmen von Projektfinanzierungen („Ein direkter Draht für Kreditgeber-Direktverträge“) sowie eine Auseinandersetzung mit der Eignung von Schiedsgerichtsklauseln in Finanzierungsverträgen („Schiedsgerichtsbarkeit im Finanzierungsbereich“). Insbesondere bei komplexen Derivateverträgen ist ein Trend hin zur Vereinbarung der Schiedsgerichtsbarkeit zu erkennen.
Wir wünschen Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Updates Banking & Finance eine interessante und aufschlussreiche Lektüre. Für Anregungen und Nachfragen stehen Ihnen unsere Autoren sowie die weiteren Partner und Anwälte des Fachbereichs jederzeit gerne zur Verfügung.
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