Update Arbeitsrecht

Deutschland

Smartphones und Laptops sind aus dem Arbeitsleben kaum noch wegzudenken. Wer die Vorteile dieser mobilen und internetfähigen Geräte nutzt, hat aber auch einen hohen Preis dafür zu zahlen: Den der ständigen Erreichbarkeit. Das Phänomen der Überlastung durch dauerhafte Verfügbarkeit ist auch unter dem Namen „Morbus Blackberry“ beziehungsweise „Morbus iPhone“ bekannt. In unserem Schwerpunktbeitrag widmen wir uns dem Thema aus arbeitsrechtlicher Sicht. Im Fokus stehen dabei Fragen zum Arbeitszeit- und Urlaubsrecht.

In unserer Rechtsprechungsübersicht erfahren Sie unter anderem, unter welchen Voraussetzungen unbezahlte Praktika Unternehmen teuer zu stehen kommen können. Ersetzt der Praktikant dauerhaft eine bezahlte Arbeitskraft, steht ihm grundsätzlich die branchenübliche Vergütung für seine Tätigkeit zu. Weiter berichten wir über drei Fälle, in denen unangemessenes Verhalten von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber sanktioniert wurde: Ein Mitarbeiter hatte eine grob unhöfliche Mail an einen Kunden versendet und wurde daraufhin abgemahnt, der andere hatte über Facebook unternehmensschädliche Äußerungen verbreitet und wurde fristlos gekündigt, der dritte nutzte am Arbeitsplatz das Internet exzessiv und erhielt daraufhin ebenfalls eine Kündigung. Sehr interessant ist aber auch eine Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz, in welcher dieses darüber zu entscheiden hatte, ob ein Handyfoto von einem eigentlich krankgeschriebenen Mitarbeiter, auf welchem dieser beim Reinigen seines Fahrzeugs in einer Waschstraße zu sehen ist, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern vermag.

Weiter berichten wir über spannende Entscheidungen zum Betriebsverfassungsrecht: Die Gerichte entschieden unter anderem darüber, ob der Betriebsrat hinsichtlich der Benutzung eines Dienstwagens mitbestimmen darf und ob er einen Anspruch auf Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses im Unternehmen hat.

Zuletzt erfahren Sie, was im Hinblick auf den Mindestlohn ab dem 1. Januar 2015 zu beachten ist.

Viel Spaß beim Lesen!