Arbeitsrecht – schnell notiert: Auswertung elektronischer Kommunikation

Deutschland
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In einer aktuellen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die arbeitgeberseitige Auswertung der privaten Kommunikation eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.

In unserem angehängten Newsletter erfahren Sie, welche Voraussetzungen dies sind und was in der Praxis hinsichtlich der Nutzung von E-Mail, Internet und Chat-Diensten zu beachten ist.

Autoren
Andreas Josupeit

, Dr. David Kruchen