Das neue Datenschutzrecht – die wichtigsten Regelungen im direkten Vergleich

Schweiz
Available languages: EN

Nach Jahren ohne wesentliche Änderungen steht das Datenschutzrecht im Zuge der technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen nun vor einer radikalen Transformation – in der EU und in der Schweiz.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung

Anders als die bisherige EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG gilt die neue EU-Datenschutz Grundverordnung unmittelbar in allen 28 EU-Ländern. Sie wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein. Das neue Recht erhöht die Transparenz von Datenbearbeitungen und erweitert die Rechte der betroffenen Personen. Verstösse werden mit erheblichen Strafen sanktioniert.

Bedeutung für die Schweiz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung betrifft nicht nur in der EU niedergelassene Unternehmen, sondern unmittelbar auch ausländische Unternehmen, die ihr Angebot an einen bestimmten nationalen Markt in der EU richten oder deren Datenverarbeitung der Beobachtung des Verhaltens von Personen in der EU dient. Die Schweiz wird sich zudem an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen, u. a. mit dem Ziel, wieder einen positiven Angemessenheitsbeschluss der Europä-ischen Kommission zu erhalten und damit als Land mit „angemessenem Datenschutzniveau“ grenzüber- schreitenden Datenverkehr mit der EU zu ermöglichen.

Revision des Datenschutzrechts in der Schweiz

Angesichts des neuen Datenschutzrechts in der EU ist auch das Schweizer Datenschutzgesetz in Revision. Der Bundesrat hat den Vorentwurf zu einer Totalrevision des Datenschutzgesetzes am 21. Dezember 2016 in die Vernehmlassung geschickt.

Diese Publikation vermittelt einen ersten Überblick über die wesentlichen Neuerungen des neuen Daten-schutzrechts – mit direktem Vergleich zwischen der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung, dem bisher geltenden Schweizer Datenschutzgesetz und dem Vorentwurf zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz.

Sie können die deutsche Version hier herunterladen.