Allgemeines Gesundheitsgesetz Regelung zur Gesundheitskontrolle bei der Herstellung, Erforschung und Mediziinischen Verwendung von Cannabis und seinen Pharmakologischen Derivaten

Mexiko
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Am 13. Januar 2021 ist die Allgemeines Gesundheitsgesetz Regelung zur Gesundheitskontrolle bei der Herstellung, Erforschung und Mediziinischen Verwendung von Cannabis und seinen Pharmakologischen Derivaten (auf Spanish Reglamento de la Ley General de Salud en Materia de Control Sanitario para la Producción, Investigación y Uso Medicinal de la Cannabis y sus Derivados Farmacológicos, die “Regelung”) in Kraft getreten. Die Regelung hat zum Ziel die Kontrolle, Regulierung, Anforderung und gesundheitliche überwachung con Rohstoffe, pharmakologische Derivate und Arzneimittel aus Cannabis.

Diese Regelung erlaubt den Import, Anbau, Produktion, Verschreibung, Vermarktung und den Export von Cannabis, seinen Derivaten und Produkte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verordnung nur medizinische und wissenschaftliche Zwecke und Verwendungen von Cannabis abdeckt. Es ist auch wichtig zu wissen, dass es noch keine regulatorische Unterscheidung zwischen Hanf und psychoaktiven Cannabispflanzen gibt. Die Unterscheidung wird nur auf der Cannabinoid-Ebene und Inhalt, und zwischen CBD und THC getroffen.

Die Regelung legt maximale Produktionsquoten für Rohstoffe und die pharmazeutische Herstellung fest, ebenso wie die Verpflichtung, über Qualitätskontrolllabore, ein Qualitätsmanagementsystem und gute Praktiken zu verfügen, die die Nachverfolgbarkeit, Sicherheit und Qualität der Produktion garantieren. Dies ist dem regulatorischen Rahmen für kontrollierte Substanzen in Mexiko vergleichbar.

Regulierung von Hauptaktivitäten:

  1. Produktion: Eine Genehmigung für den Anbau von Cannabis zur Verwendung in der Gesundheitsforschung und für die Herstellung von pharmakologischen Derivaten und Cannabisarzneimitteln muss vom Nationaler Dienst für Gesundheit, Sicherheit und Qualität in der Agrar- und Ernährungswirtschaft (auf Spanisch Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentario "SENASICA") eingeholt werden.
  2. Forschung: Das Forschungsprotokoll muss von der Bundeskommission zum Schutz vor Gesundheitsgefahren (auf Spanisch Comisión Federal para la Protección contra Riesgos Sanitarios "COFEPRIS") genehmigt werden. Die Forschung am Menschen muss den Anforderungen entsprechen, die im Allgemeinen Gesundheitsgesetz (auf Spanisch Ley General de Salud), in der Regelung des Allgemeinen Gesundheitsgesetzes zur Gesundheitsforschung und anderen für die klinische Forschung in Mexiko geltenden Vorschriften festgelegt sind.
  3. Herstellung: Die öffentlichen und privaten Unternehmen, die sich dem Prozess der Herstellung verschreiben, oder die Rohstoffe, pharmakologische Derivate oder Cannabis-Drogen importieren, exportieren oder verwenden, müssen von der COFEPRIS autorisierte Kontrollbücher und ein Sicherheitssystem für die Bewachung und Verwahrung haben. Das gilt für Rohstoffe und Enprodukte.
  4. Gesundheitspersonal: Professionelle, die Cannabis-Medikamente verschreiben, müssen einen Barcode haben, das von COFEPRIS genehmigt wurde. Diejenigen Einrichtungen, die Cannabis-Medikamente verschreiben oder abgeben, müssen eine von dieser Kommission erteilte Gesundheitslizenz haben. Auf Verlangen der Behörde muss der Patient den legalen Besitz von Cannabis-Medikamenten nachweisen.
  5. Zerstörung: Die zerstörung von Rohmaterial, pharmakologische Derivate oder Cannabis-Medikamente, muss COFEPRIS mitgeteilt werden und die Andwesenheit eines Gesungheitsprüfers durchgefürht werden.
  6. Import: Für den Import von Rohstoffen, pharmakologischen Derivaten oder Cannabis-Medikamenten ist eine vorherige Genehmigung durch das Sekretariat für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (auf Spanisch Secretaría de Agricultura y Desarrollo Rural) beziehungsweise COFEPRIS erforderlich. Die interministerielle Kommission (Wirtschaftsministerium und Gesundheitsministerium) wird in Kürze zusammenkommen, um eine Tariffraktion und die zollrechtlichen und regulatorischen Anforderungen für die legale Einfuhr ins Land zu bestimmen.
  7. Export: betrifft nur pharmakologische Derivate und Cannabis Medikamente; es bedarf einer vorherigen Genehmigung durch das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung beziehungsweise COFEPRIS.
  8. Werbung: Die Werbung für Cannabis-Medikamente ist auf Angehörige der Gesundheitsberufe beschränkt (durch Broschüren oder medizinische Kongresse), und die Werbung für die allgemeine Bevölkerung ist verboten. Andererseits verbietet die Verordnung ausdrücklich, dass Cannabis-Medikamente in Form eines medizinischen Musters oder eines Originalgeschenks vorgelegt werden.

Ab dem Inkrafttreten der Regelung, haben die Behörden eine Zeitspanne von 90 Arbeitstagen, um ihre Verordnungen anzupassen.

Zur gleichen Zeit diskutiert der Kongress ein allgemeines Cannabisgesetz, von dem wir hoffen, dass es die erlaubten Zwecke und Verwendungen von Cannabis auf industrielle Verwendungen, Komestika, Lebensmittel, Getränke und Freinutzung ausdehnt.