Vorschriften zur Kennzeichnung von verpfändeten Getränkeverpackungen in der Slowakei

Slowakei
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Wie in unserem Artikel "Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen in der Slowakei" (LINK: Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen in der Slowakei (cmshs-bloggt.de)) angekündigt, wird ab dem 1. Januar 2022 ein Pfandsystem für einige Einweggetränkeverpackungen in der Slowakei in die Praxis umgesetzt.

Das slowakische Umweltministerium hat einen Entwurf für eine Verordnung [1]zur Umsetzung einiger Bestimmungen des Gesetzes über das Pfand für Einweggetränkeverpackungen[2] vorgelegt, die die Kennzeichnung von verpfändeten PET-Flaschen und -Dosen regelt.

Nach dem Verordnungsentwurf müssen Einweggetränkeverpackungen, die in der Slowakei in Verkehr gebracht werden sollen, mit einem der nachstehend aufgeführten grafischen Symbole gekennzeichnet sein:

Darüber hinaus legt die Verordnung auch die Mindestgröße des grafischen Zeichens fest. Die Mindestgröße des grafischen Zeichens mit dem Text "Zálohované" (auf Deutsch: verpfändet) beträgt 10 mm. Die Mindestgröße eines grafischen Zeichens ohne Text sollte 7 mm betragen.

Weitere Regeln für die obligatorische grafische Kennzeichnung von Einweggetränkeverpackungen können zusätzlich vom slowakischen Verwalter des Pfandsystems herausgegeben werden. Zurzeit hat der Verwalter keine methodische Anleitung zu diesem Thema herausgegeben.

Obwohl wir nicht davon ausgehen, dass sich der Entwurf der grafischen Kennzeichnung ändern wird, ist zu beachten, dass die Verordnung noch nicht in Kraft getreten ist und Anmerkungen zum Verordnungsentwurf bis zum 14. Dezember 2021 eingereicht werden können.


[1] Verordnung des Umweltministerium der Slowakischen Republik Nr. 347/2019 Slg.

[2] Gesetz Nr. 302/2019 Slg.