Neue nationale Visa für hochqualifizierte Ausländer

Slowakei
Available languages: EN, SK

In der Vergangenheit waren viele Arbeitgeber mit einer Reihe von administrativen Hindernissen und Formalitäten konfrontiert, die die Zeit bis zur tatsächlichen Arbeitsaufnahme eines ausländischen Experten in der Slowakei unverhältnismäßig verlängerten. Typisch sind die Fälle, in denen multinationale Unternehmen einen Ausländer aus ihrer Konzerngesellschaft für die Durchführung ihres Projekts einstellen mussten, entweder beim Kunden oder im eigenen Unternehmen.

Obwohl es offensichtlich war, dass in der Slowakei kein Arbeitnehmer mit einer derartigen Qualifikation gefunden werden konnte, mussten sie ein langwieriges Verfahren durchlaufen. Die Verordnung ist daher eine lang erwartete und willkommene Änderung. Das nationale Visum wird befristet und soll hochqualifizierten ausländischen Fachkräften erleichtern, ihre Arbeit bei einem slowakischen Arbeitgeber unverzüglich aufzunehmen. So kann der ausländische Arbeitnehmer mit der Erledigung üblicher Formalitäten, wie die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für den Zeitraum nach dem Ablauf des nationalen Visums, erst nachdem er die Arbeit in der Slowakei aufgenommen hat, beginnen.

Was bringt das nationale Visum?

  • Erleichterung der Beschäftigung von hochqualifizierten Ausländern und ihrer Umsiedlung in die Slowakei
  • Erleichterte Einreise in die Slowakei zur Arbeitssuche für bis zu 90 Tage
  • Möglichkeit, bis zu einem Jahr bei einem konkreten Arbeitgeber zu arbeiten

Für wen sind nationale Visa geeignet?

Für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern:

  • Absolventen der 500 besten Universitäten der Welt oder gleichwertiger Einrichtungen und Universitäten in der Slowakischen Republik oder der Tschechischen Republik, oder
  • Fachkräfte in hochqualifizierten Mangelberufen, insbesondere in IT und Gesundheitswesen, aber auch Manager, Wissenschaftler, Forscher und Fachkräfte in anderen technischen Brachen

Wozu berechtigt ein nationales Visum?

Mit der Verordnung werden zwei Arten von nationalen Visa eingeführt:

  1. Nationales Visum für bis zu 90 Tage zum Zweck der Arbeitssuche. Diese Art von Visum berechtigt den Inhaber zur Einreise in die Slowakische Republik und zum Aufenthalt; oder
  2. Nationales Visum für bis zu 1 Jahr zu Beschäftigungszwecken. Diese Art von Visum berechtigt den Inhaber, sich in der Slowakischen Republik aufzuhalten und für einen bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten.

Was geschieht nach Ablauf des nationalen Visums?

Das nationale Visum ist nur eine Übergangslösung. Es kann nicht neu ausgestellt werden. Daher müssen die normale Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Zeit nach Ablauf des nationalen Visums während dessen Gültigkeitsdauer parallel beantragt werden.

Wenn Sie an diesem Thema interessiert sind, kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.