EU-Gebäuderichtlinie in Österreich: Dekarbonisierung des Immobiliensektors bleibt trotz globaler Unsicherheiten auf der Agenda
Inmitten anhaltender globaler Herausforderungen – vom Krieg in der Ukraine über die Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie bis hin zu wirtschaftlichen Unsicherheiten und volatilen (Energie-)Märkten – sind viele langfristige politische Themen vorübergehend in den Hintergrund getreten. Dennoch stehen entschlossene Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes, etwa zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors, weiterhin auf der Agenda der Europäischen Union und damit auch des nationalen Gesetzgebers in Österreich:. Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) ist eine direkte Antwort auf die dringende Notwendigkeit, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu senken. Ziel ist es, den europäischen Gebäudebestand zukunftssicher zu machen und die Energiesicherheit zu stärken.
Rechtlicher Rahmen und Ziele der Richtlinie; nationale Umsetzung in Österreich
Die neue EPBD schafft einen umfassenden rechtlichen Rahmen, um den Gebäudesektor innerhalb der Europäischen Union zu transformieren. Dieser ist derzeit für etwa 40 % des gesamten Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Im Zentrum der Richtlinie steht das Ziel, den Gebäudesektor innerhalb der nächsten 25 Jahre vollständig zu dekarbonisieren und bis 2050 einen nahezu emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
Um diese ambitionierten Ziele zu verwirklichen, sieht die Richtlinie eine Vielzahl von Maßnahmen vor. Sie verlangt erhebliche Verbesserungen der Energieeffizienz sowohl bei Bestands- als auch bei Neubauten, wobei der Fokus besonders auf der Sanierung und Modernisierung der energetisch schlechtesten Gebäude liegt. Die Richtlinie sieht zudem einen schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Heiz- und Kühlsystemen vor: Ab 2028 dürfen neue Gebäude keine Emissionen aus fossilen Energiequellen mehr verursachen, und bis 2040 sollen bestehende fossile Systeme weitgehend ersetzt werden. Darüber hinaus wird ein einheitliches, EU-weites System für Energieausweise eingeführt, das Gebäude von A (Nullemissionsgebäude) bis G (schlechteste Effizienzklasse) klassifiziert, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen „A+“-Kategorie für besonders innovative Immobilien. Die Richtlinie setzt außerdem die Integration erneuerbarer Energietechnologien wie Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, weitgehend verpflichtend, fest.
Die neue österreichische Bundesregierung hat ihr Bekenntnis zur Umsetzung der überarbeiteten EPBD in nationales Recht bekräftigt, wodurch die Anforderungen der Richtlinie für Eigentümer, Investoren und Mieter in Österreich unmittelbar relevant bleiben.
Praktische Konsequenzen
Die Richtlinie wird erhebliche und direkte Auswirkungen auf alle Akteure des Immobiliensektors haben:
- Eigentümer von Bestandsgebäuden stehen vor neuen Verpflichtungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere bei Immobilien mit den schlechtesten Effizienzwerten. Das neue EU-weite System für Energieausweise samt Festlegung klarer Einordnungskriterien stellt sicher, dass Gebäude der Klasse G diejenigen mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz sind und damit priorisiert zu sanieren sein werden.
- Projektentwickler und Investoren werden sicherstellen müssen, dass alle Neubauten den Nullemissionsstandards entsprechen und für die Integration erneuerbarer Energien ausgelegt sind. Der gesamte jährliche Primärenergieverbrauch eines Nullemissionsgebäudes muss durch am Standort oder in der Nähe erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen, durch Energie von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, durch effiziente Fernwärme/-kälte oder durch Energie aus kohlenstofffreien Quellen gedeckt werden.
- Vermieter und Mieter könnten Veränderungen auf dem Mietmarkt begegnen, da Sanierungskosten und die energetische Qualität von Gebäuden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Zwangsräumungen aufgrund von Sanierungen und daraus resultierenden unverhältnismäßigen Mieterhöhungen zu verhindern. Gleichzeitig sind sie verpflichtet finanzielle Anreize und Förderungen für die Sanierungsmaßnahmen zu schaffen.
- Finanzinstitute werden voraussichtlich ihre Kreditvergabe für Gebäudesanierungen ausweiten und eigene auf Energieeffizienz ausgerichtete Darlehen und Hypotheken für Gebäuderenovierungen etablieren. Zudem sollen öffentliche Förderungen gezielt einkommensschwache Haushalte unterstützen, um Energiearmut zu vermeiden.
Fazit: Frühzeitiges Handeln ist entscheidend
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie ist ein entscheidender Schritt hin zu einem klimaneutralen Immobiliensektor. Auch wenn die Transformation erhebliche Investitionen und sorgfältige Planung erfordert, hilft frühzeitiges Handeln dabei, Kosten zu steuern, Förderungen zu sichern und Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorgaben zu minimieren. Beteiligte Stakeholder sollten daher jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die langfristigen Vorteile eines nachhaltigen Immobilienportfolios zu nutzen.
Wir unterstützen Sie gezielt und praxisnah bei allen Fragen zur neuen EU-Gebäuderichtlinie. Wir zeigen Ihnen konkret, welche Pflichten und Chancen sich für Sie als Eigentümer:in, Investor:in oder Unternehmen ergeben – von Sanierungsvorgaben über Energieausweise bis hin zu Fördermöglichkeiten und Mieterschutz.
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